


Gepa
v. Itter, eine geborene Gräfin v. Arnsberg-Werl
von
Michael BENTLER
Die vorliegende Arbeit ist das Resultat einer langjährigen
Beschäftigung mit den Edelherren von Itter und ihren Nachkommen (siehe
meine anderen Arbeiten auf der Homepage) und naturgegeben natürlich auch
mit ihrem Ursprung. Wer waren die Edelherren in ihrem ersten Haus und woher
stammte das zweite Haus, sind Fragen, die nicht nur den Familienforscher interessieren,
sondern auch in erster Linie die Landesgeschichte von Westfalen, Hessen und
Waldeck und dessen ehemaliges Fürstenhaus. Da die Quellen für dieses
Thema äußerst rar sind und sich eigentlich nur auf eine gute Handvoll
Urkunden beschränken, aus denen sich bei erster Sicht kaum oder nur wenige
genealogische Zusammenhänge ableiten lassen, musste ich zum Verständis
dieser Zusammenhänge auch auf kritisches Lesen der Sekundärliteratur
zurückgreifen, wobei ich unterstreichen möchte, daß ich kein
Mediävist bin. Die folgende Arbeit wird demnächst durch Regesten
der angedeuteten Urkunden bereichert werden; sie soll aber in erster Linie
als Ausgangspunkt für - ich hoffe es zum mindesten - wichtigere Arbeiten
gelten, die von einschlägigen Fachleuten ausgeführt werden.
Von weit größerer geschichtlicher Bedeutung als das zweite Haus
Itter waren die Grafen und Fürsten von Waldeck. Naturgemäß versuchte
man zu verstehen, wie die Grafen von Schwalenberg, die Ahnherren des waldeckschen
Fürstenhauses, in den Besitz des späteren Territoriums Waldeck gekommen
sind. Bei den spätern Edelherren von Itter stellte man nur fest, daß sie
plötzlich im Besitz der Herrschaft Itter auftraten, wobei angenommen wird,
durch einen Wortbruch der Aebte von Corvey, indem Abt Erkenbert im Jahre 1126
bei der Lehensauftragung des Allods Itter durch zwei Erbinnen versprach, daß er
oder seine Nachfolger dieses Lehen nach dem Ableben der beiden Schwestern an
niemanden anderen weiterverlehnen dürften. Bei beiden Geschlechtern ist
man sich aber heute einig, daß der Übergang über Erbtöchter
aus dem ersten Haus Itter stattgefunden hat, deren Mutter eine Gepa von Itter
war. Lutrud wurde die Stammutter der Grafen und Fürsten von Waldeck und
Berta oder Mechthild, die des zweiten Hauses Itter. Man versuchte auch zu verstehen
wer Gepa von Itter war. Der erste, der dies wohl gezielt unternahm, war F.
Frhr v. Dalwigk in : Die ältere Genealogie des gräflichen Hauses
Schwalenberg-Waldeck, (ZWG LXXIIIb, 1915). Dalwigk kommt aber zu keinem befriedigenden
Ergebnis, indem er versucht Gepa allen möglichen bodenständischen
edelfreien und sogar niederadligen Familien zuzuordnen, alle nachfolgenden
Forscher begnügten sich mit diesem Ergebnis. Ein weiteres Forschungsergebnis
dieses Autors, das bis jetzt unkritisch übernommen wurde, ist der Übergang
der Paderborner Stiftsvogtei von Friedrich dem Streitbaren von Arnsberg-Werl
auf Widekind von Schwalenberg, d.h. nach dem Tode Friedrichs, einem Gegner
Lothars von Supplinburg. Der letztere habe Widekind als seinem Getreuen und
auf Grund seiner herzoglichen Macht zu dieser Vogtei verholfen.
Es ist gerade dieser Punkt, der von jeher einer Kritik hätte unterliegen
sollen. Wir wissen aus der Geschichte, daß Lothar nach Friedrichs des
Streitbaren Tod im Jahre 1124, dessen Burgen Rietberg und Wewelsburg abreissen
ließ. Dieses Recht hatte er tatsächlich als Herzog von Sachsen,
besonders wenn diese Burgen ohne seine Erlaubnis gebaut wurden. Hatte er aber
das Recht, die Edelvogtei eines reichsunmittelbaren Bistums zu vergeben? Dieses
scheint unwahrscheinlich zu sein, und im Gegenteil könnte man sich daher
die Frage stellen, warum er ein so wichtiges politisches Recht nicht für
sich behalten hat? Die Vogteioberhoheit gehörte der entsprechenden Kirche,
in unserem Fall der Paderborner, auch wenn diese wohl nur noch formell bestand,
da die Vogtei selbst ja meistens erblich geworden war. Dieses war für
Paderborn tatsächlich der Fall : Seit mehreren Generationen war die Stiftvogtei
erblich in der Hand der Werler Grafen. Lehensrechtlich fiel daher die Vogtei
nach dem Tode Friedrichs dem Paderborner Bischof Heinrich von Werl, einem Onkel
Friedrichs heim, der sie somit nach seinem Gutdünken hätte ausgeben
können, solange nicht weitere Erben vorhanden waren. Friedrich der Streitbare
selbst hinterließ keine männliche Erben. Der Gemahl seiner Tochter
Sophie, Godfried, Graf von Cuyk, der die Grafschaft Arnsberg erbte, interessierte
sich nicht für seine westfälischen Besitzungen. Und andere männliche
Mitglieder des Hauses Werl, außer dem Paderborner Bischof Heinrich
gab es nicht mehr. Gab es daher noch andere Erben von weiblicher Seite?
Der Bischof Heinrich, ein geborener Graf von Werl und Inhaber der Paderborner
Vogteihoheit konnte einerseits kaum ein Erbrecht an diesem Amt ignorieren
und andererseits wird er wohl kaum ein Interesse daran gehabt haben dieses
Amt
in fremde Hände zu geben. Wir müssen daher in Widekind von Schwalenberg,
nach dem Tode Friedrichs des Streitbaren, Stiftsvogt von Paderborn, als einen
der Erben der Werler- Arnsberger Grafen sehen. Aber wie ? Die ältere Geschichtsschreibung
scheint in seiner Frau Lutrud eine Gräfin von Arnsberg gesehen zu haben.
Da sich aber Lutrud als Tochter einer "Gepa de Castro Itter" entpuppte,
wurde diese Annahme wieder fallengelassen. Über Gepa selbst wissen wir
nicht viel, außer, daß sie vier Töchter hatte, Wiltrud als
Nonne im Kloster Kaufungen, starb auf einer Romreise, Lutrud die Gemahlin Widekinds
von Schwalenberg sowie Mechthild und Berta, wovon eine der beiden die Stammutter
des zweiten Hauses Itter wurde. Wir wissen weiter, daß sie mit ihren
Töchtern das Kloster Arolsen stiftete. Über ihren Mann, der ohne
Zweifel ein Mitglied des ersten Hauses Itter war, schweigen die Quellen. Wir
werden aber weiter unten versuchen, diesen Mann über Kombinationen ausfindig
zu machen.
Wenden wir uns daher der Gepa zu. Nur sie kann den verwandtschaftlichen Zusammenhang
der Grafen von Schwalenberg aber auch des zweiten Hauses Itter zu den Grafen
von Arnsberg Werl begründet haben. Untersuchen wir zuerst einmal ihren
Namen.
Gepa ist eine Kurzform von Gerberga. Gerberga ist ein Name, der im Werler-Arnsberger
Grafenhaus, seit der Heirat des Werler Grafen Hermann I. mit der burgundischen
Königstochter Gerberga auch Guepa nicht ungewöhnlich gewesen zu sein
scheint. Auch die Namen zweier ihrer Töchter Berta und Mechthild, sonst
eigentlich keine seltenen Namen, erscheinen bei den burgundischen Königen
und auch im Werler Grafenhaus. Wenn unsere Annahme richtig ist, dann wäre
auch der Vorname ihrer Mutter, Mechthild, Tochter des Grafen Otto I. von Northeim,
Herzog von Bayern. Diese ersten Hinweise sind aber noch kein Beweis über
eine tatsächliche Zugehörigkeit der Gepa zum Werler Grafenhaus. Wir
müssen daher versuchen noch weitere Indizien aufzuzeigen, die endgültig
zu einem Nachweis des Übergangs Werler-Arnsberger Erbe an die Nachkommen
der Gepa führen. Zum Verständnis der politischen, geschichtlichen
und genealogischen Zusammenhänge nach 1124 in dem von uns zu untersuchenden
Raum müssen wir aber vorher weitere Ereignisse im Zusammenhang mit der
Herrschaft Itter oder anders ausgedrückt im Zusammenhang mit der Familie
der ersten Herren von Itter untersuchen; denn nur sie führen uns tatsächlich
weiter.
Wie oben schon erwähnt, beurkundete am 10. Mai 1126 der Abt Erkenbert
in Itter, daß er von Riclinde und Frederun das castrum Itter mit Markt,
Zoll und Allodien in Itter, Ense, Lauterbach, Dalewig im Ittergau in der Grafschaft
des Grafen Siegfried mit allem Zubehör, insbesondere den Ministerialen
mit ihrem Eigen- und Lehengut, unter der Bedingung erhalten hat, daß die
beiden Matronen dies alles auf Lebenszeit zu Lehen zurückerhielten und
dafür alljährlich am Tage des hl. Vitus einen Pfennig "gihthure" bezahlten;
der Abt überantwortete den Damen ferner ein Lehen, das jährlich zehn
Talente abwarf, dazu von der Kammer der Abtei zwei Talente am St.-Vitus-Tag
bei Erlegung der "gihthure" und drei Talente am St.-Andreas-Tag.
Nach der Erwähnung der verschiedenen Rechtsakte der Übertragung folgen
Einzelbestimmungen des Vertrages: Sollte ein Nachfolger Erkenberts diese Vereinbarung
verletzen, so erhalten die beiden Damen die freie Verfügungsgewalt über
ihren Besitz zurück; die beiden Matronen sollen nicht aftervelehnen; tun
sie es doch, so sind solche Akte mit ihrem Tode nichtig. In einer Zweitausfertigung
aus den Jahren 1127/28 wird noch folgender Passus eingeschoben: Damit Itter
nicht auf irgendeine Weise in der Zukunft durch Corveyer Aebte dem Kloster
entfremdet werde, verbietet der Abt Erkenbert unter Androhung des Bannes jede
Verlehnung; er hat beim Paderborner Bischof Bernhard I. erreicht, daß dieser
den Bann des Abtes durch seinen bischöflichen Bann einschärfte, auf
daß der verlehnende Abt wie auch der Lehensempfänger der Verfluchung
anheimfalle.
In der Literatur wird oft davon ausgegangen, daß Riclinde und Frederun
die einzigen Erben des im Mannesstamme ausgestorbenen Hauses der ersten Edelherren
v. Itter gewesen seien. Diese Annahme stimmt aber mit den Quellen nicht überein.
Bei einer Schenkung von Gütern an Kloster Hasungen im Jahre 1123 zum Seelenheil
ihres Onkels Folkmars wird Riclinde als nächste Erbin bezeichnet. Demnach
müssen neben ihrer Schwester Frederun noch andere, auch männliche
Erben vorhanden gewesen sein. Auf diese Tatsache weisen die Einzelbestimmungen
der oben genannten Urkunden hin. Dieses an Corvey zu Lehen aufgetragene Allod,
sollte nicht lehensrechtlich in fremde Hände kommen, sondern sollte weiter
als Lehen landrechtlich bei der Familie Folkmars verbleiben, d.h., daß immer
der nächste erbmäßige agnatisch Verwandte dieses Erbe übernehmen
sollte. Auch wer diese nächsten Verwandten waren, unterrichten uns die
beiden Urkunden. Die lange Zeugenreihe wird von Gumbert v. Warburg und seinem
Bruder Rembold von Kanstein angeführt. Gumbert fungiert bei dieser Auftragung
als "mundiburgo" der beiden Damen, daß heißt, wie uns
der Sachsenspiegel aufklärt, ihr nächster "Schwertmagen",
oder anders gesagt, der nächste Verwandte in aufsteigender männlicher
Linie. Gumbert und Rembold waren Vettern ersten Grades Folkmars und seines
unbekannten Bruders, wie jetzt gezeigt werden wird.
Als Vater Folkmars ist Widerhold von Itter zwischen 1051 und 1076 im Gefolge
des Paderborner Bischofs Imad nachweisbar. Er fungierte vor allem als Vogt über
das Busdorf-Stift. In einer Urkunde vom 3. Oktober 1058 erscheinen neben dem
Edelvogt von Paderborn Bernhard (v.Werl) Reinwercus, Witheraldus de Ittera.
In einer weiteren Urkunde datiert zwischen 1060 und 1071 sieht die Zeugenreihe
so aus: Bernhardus advocatus, Reinwercus et Witheral de Ittera. Wir werden
also nicht fehlgehen in Reinwerk einen Bruder Widerholds zu sehen und haben
somit den Namen des Vaters der beiden Brüder Gumbert und Rembold. Die
Namen Reinwerk sowie auch Gumbert weisen uns aber noch weiter. Es sind Namen
der sächsischen Grafen, die in regelmäßigen Abständen
die Grafschaft im Ittergau sowie im hessischen Sachsengau ausüben und
die ohne Zweifel zum Stamme der seit der Zeit Karls des Großen in diesen
Räumen amtierenden und besitzenden Esikonen gehören. Das Haus der
ersten Edelherren von Itter gehört somit diesem weitverzweigten Grafenhause
an.
Kehren wir aber zu Gumbert von Warburg zurück. Als nächster "Schwertmagen" Vormund
der beiden Nichten Folkmars ist er zusammen mit seinem Bruder Rembold auch
deren nächster Erbe. Die Tatsache, daß nicht sein Bruder, sondern
er in dieser Eigenschaft erscheint, weist darauf hin, daß er Nachkommen
und somit Nachfolger in dem Erbe Riclinds und Frederuns hatte. Nach 1126 erscheinen
die beiden Brüder urkundlich nicht mehr und dies erklärt der eingeschobene
Passus in der zweiten Urkunde über die Lehensauftragung von Schloß Itter
an Corvey. Beide müssen zwischen dem 14. Oktober 1127, dem Tode Bischofs
Heinrich II von Werl und dem 7. Oktober 1128, dem Tode des Abtes Erkenbert
gestorben sein. Um dieses Erbrecht der Nachkommen Gumberts zu wahren, wurde
der Bann angedroht, daß der verlehende Abt wie auch der Lehensempfänger
der Verfluchung anheimfalle. Wenn nun im Jahre 1132 eine Matrone Gepa de castro
Itre erscheint, dann hat diese Edelfrau ohne Zweifel auf Schloß Itter
ihren Wohnsitz oder anders ausgedrückt ihren Witwensitz und ihre Töchter
von denen wir später Nachricht haben, sind die Nachkommen des nächsten
Miterben an Schloß und Herrschaft Itter. Gepa war somit ohne Zweifel
die Gemahlin Gumberts von Warburg. Die Töchter Gepas und somit Gumberts
brachten ihren Ehemännern aber nicht nur das Erbe dieser Esikonen Zweige
im Eder-Diemelraum ein, sondern auch Besitz und Rechte, die auf die Grafen
von Arnsberg-Werl hinweisen.
Wie wir schon gesehen haben, ging die Arnsberg-Werler Edelvogtei über
Paderborn in die Hand Widekinds von Schwalenberg über, des Mannes der
Lutrud, einer der Töchter Gepas. Aber auch die Vogtei über Busdorf,
ursprünglich in itterscher Hand, erscheint bei den Schwalenbergern. Ein
möglicher Tochtermann der Gepa könnte auch Graf Konrad von Everstein
sein, der in der arnsbergischen Grafschaft Donnersberg auftritt und sonst auch
reichlich im Eder-Diemelraum begütert ist. Auch er erscheint in der langen
Zeugenreihe bei der Lehensauftragung von Schloß Itter. (Lange versuchte
ich ihn als den Stammvater des zweiten Hauses Itter zu sehen, habe aber diese
Vermutung wieder fallen lassen.) Eine dritte Tochter ist aber ohne Zweifel
die Stammutter des zweiten Hauses Itter. Wer ihr Mann war oder zum mindesten,
welcher Familie er angehörte, kann nur über indirektes Kombinieren
herausgefunden werden, da direkte Quellen wohl fehlen.
Als Stammvater des zweiten Hauses Itter gilt ein Gerlach, der zwischen 1161
bis 1177 regelmäßig unter dem Namen von Itter erscheint. Auf Grund
dieser Daten, versuchte man Gerlach als einen Enkel der entsprechenden Tochter
Gepas zu sehen. Auffallend bei dem Auftreten Gerlachs ist, daß er in
den allermeisten Fällen zusammen mit Thietmar von Büren erscheint.
Wenn wir aber weitere Urkunden vor der Zeit von 1161 betrachten, dann finden
wir weiterhin Gerlach und Thietmar urkundlich zusammen. Über eine ganze
Generation erscheinen diese beiden Namen in Angelegenheiten, die den Eder-Diemelraum
und den Paderborner Raum betreffen, was beweist, daß sie Brüder
sind. Im Jahre 1144 treffen wir in Medebach, einem sonst den Grafen von Wittgenstein
gehörigen Ort, einen Gerlach als Vogt, der sicher mit Gerlach von Itter
identisch ist. Wenn wir weiter bedenken, daß die südliche Hälfte
der zweiten Herrschaft Itter aus einem Teil der alten Grafschaft Battenberg
besteht, die auch den Grafen von Wittgenstein gehörte und nach der sich
gewisse Wittgensteinlinien auch nannten bei denen auch der Name Thiemo oder
Thietmar nicht selten war, so werden wir kaum fehlgehen der dritten Tochter
Gepas einen Grafen von Battenberg oder evtl. Wittgenstein als Gemahl zuzuordnen,
deren gemeinsame Söhne u.a. Thietmar und Gerlach waren.
Thietmar und Gerlach waren aber wohl nur nachgeborenen Söhne, die mit
Teilen aus dem Erbe der Mutter sowie des Vaters abgefunden wurden, um darauf
eigene Herrschaften zu errichten. Wie schon gesagt, bestand die später
Herrschaft Itter im Süden aus einem zum oberen Lahngau gehörigen
Teil der alten Grafschaft Battenberg, die nördliche Hälfte aus einem
Großteil, der an Corvey aufgetragenen alten Herrschaft Itter. Daneben
besaßen die Edelherren von Itter eine Reihe Streubesitz im Diemelraum
und vor allen Dingen von den Grafen von Arnsberg zu Lehen gehende Güter
an der Lippe, um Lippstadt, Geseke, Langeneike, Soest und im Arnsberg-Balver
Raum. Thietmar errichtete auf ehemals allodialem Besitz der Grafen von Werl
im Almetal bei Paderborn seine Herrschaft Büren. Ein Zweig bewohnte einige
Generationen später auch die von Friedrich d. Streitbaren von Arnsberg
gebaute Wewelsburg.
Im Jahre 1186 übergaben die Brüder Bertold und Thietmar von Büren
ihr "Predium" Büren, das sie nach landrechtlichem Besitzrecht
besaßen der Paderborner Kirche, um es als Lehen zurückzuempfangen.
Auch aus diesen entsprechenden Übertragungsurkunden geht hervor, daß dieses
Lehen mit den daraus entspringenden Pflichten, nicht lehensrechtlich sondern
landrechtlich an die jeweils nächsten Erben, männlichen oder weiblichen
Geschlechts weitervererbt werden soll. Zur vollen Sicherheit des Vertrages,
läßt sich der Bischof von folgenden Personen diese Abmachung bestätigen
: Die Brüder von Schöneberg, B. und B. von Vlotho, Herrn A. und Herrn
A. von Schalkesberg et H. von Itter. Es handelt sich hierbei aber wiederum
um die nächsten Erben, abgesehen von eventuellen Nachkommen, der beiden
Brüder von Büren. Die von Eberschütz-Schöneberg sind sicher
Vettern mütterlicherseits, Thietmar I. von Büren hatte demnach eine
Tochter Bertholds von Eberschütz-Schöneberg zur Frau. Hermann von
Itter, Sohn Gerlachs ist ein Vetter väterlicherseits, B. von Vlotho und
A. von Schalkesberg sind wohl Ehegatten von Schwestern Bertholds und Thietmar
II. mit ihren entsprechenden Söhnen B. von Vlotho und W(idekind) v.
Schalkesberg.
Diese ursprünglich allodiale Herrschaft Büren, aus dem Besitz der
Grafen von Werl stammend, kann nur über eine Erbschaft an die Herren von
Büren gekommen sein, ebenso wie die arnsbergischen Lehen der Edelherren
von Itter. Möglicherweise erscheinen auch die späteren Grafen von
Wittgenstein und Battenberg in Besitzungen und Rechten der Grafen von Werl,
sowie das für Waldeck und Everstein schon aufgezeigt wurde. Dieses Erbe
zusammen mit dem Erbe der ersten Edelherren von Itter und ihrer verschiedenen
Zweige kam an die Tochtermänner der Gepa von Itter, die mit Gumbert von
Warburg verheiratet gewesen sein muß, und die demnach zweifellos eine
geborene Gräfin von Werl-Arnsberg, Schwester Friedrichs des Streitbaren
war. Der Grundbesitz, auch wenn er zu Lehen aufgetragen wurde, ist von diesen
edelfreien Geschlechtern weiterhin wie altes Stammgut behandelt worden, das
nur nach landrechtlicher Erbfolge vererbt werden konnte. Es ist auch anzunehmen,
daß von diesen Geschlechtern über Generationen ausgeübte Rechte ähnlich
behandelt wurden. Dies wird gerade im Falle der Paderborner Stiftsvogtei, seit
1124 erblich in den Händen der Schwalenberger deutlich : Bischof Bernhard
II. wollte sich von den Schwalenbergern Vögten befreien und benutzte die
willkommenen Gelegenheit sich von Widekind III, der für seine Kreuzfahrt
nach Jerusalem Geld brauchte, die Vogtei verpfänden zu lassen; und falls
Widekind nicht zurückkehre, sollte sie dem Hochstift heimfallen oder ein
anderer Vogt gewählt werden. Widekind kehrte nicht zurück; nur so
konnte der Paderborner Bischof vertraglich wieder frei über seine Vogtei
verfügen. Demnach ist auch diese Vogtei ursprünglich über den
Erbgang auf die Schwalenberger übergegangen.
Nur wenn wir in Gepa eine Arnsbergerin sehen, werden uns die politischen,
geschichtlichen und familienmäßigen Veränderungen in dem untersuchten Raum,
nach dem Tode Friedrichs des Streitbaren verständlich vor Augen geführt.
Der gute alte Pastor Falke hatte sicher ausgezeichnete Intuitionen, nur versuchte
er seine Reflexionen durch Fälschungen zu untermauern. Wie oben gezeigt
gibt es aber auch andere Wege, um zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu
kommen, selbst wenn direktes Beweismaterial fehlt.
Ich überlasse es aber gern auf diesem Gebiet und für diese Zeit kompetenteren
Kollegen, meine Arbeit einer Kritik zu unterziehen oder geziehlter das aufgezeigte
zu überarbeiten.
Ein schwedischer Prinz nennt sich Graf v. Itterburg
Im Jahre 1815 kaufte der Prinz Gustav von Schweden die Burg Itter und nannte sich "Graf von Itterburg". Zu diesem Zeitpunkt war die Burg bereits Ruine und der Besitzer lebte in der Schweiz.Warum er sich nicht Graf v. Itter nannte, ist einfach zu erklären: die Herrschaft Itter gehörte ja dem Hause Hessen-Darmstadt und diente in vergangenen Jahrhunderten mehrmals hessischen Prinzen als Apanage. (Mehr zu diesem Thema bald.)
Weitere Arbeiten folgen.